Implantate
Was sind Implantate?
Implantate kann man sich als künstliche Zahnwurzeln vorstellen, die – schon aufgrund ihres Aussehens – von Patientinnen und Patienten gerne mit einem „Dübel“, wie er von Handwerkern benutzt wird, verglichen werden. Implantate können in zahnlosen Kieferabschnitten direkt im Kieferknochen verankert werden.
Implantate bestehen meist aus drei Teilen: Dem im Knochen verankerten Implantatkörper, dem Halsteil und der darauf befestigten Krone.
Nur ein gesunder Mund ist zur OP bereit:
Der Voruntersuchung folgt die sogenannte Vorbehandlung, in der beispielsweise erkrankte Zähne und Zahnfleischentzündungen behandelt werden. Zudem wird der Patient in dieser Phase an die besonderen Anforderungen der Mundhygiene herangeführt.
Die Operationsschritte
Nachdem diese Vorleistungen erbracht sind, erfolgt die Implantation.
Die Einpflanzung ist im unkomplizierten Fall als (aus zahnärztlicher Sicht) kleiner chirurgischer Eingriff zu verstehen, der in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) durchgeführt wird. Die Belastung aus der Sicht der Patienten wird dagegen sehr unterschiedlich beurteilt; sie ist etwa vergleichbar mit
einer operativen Zahnentfernung, z.B. eines Weisheitszahnes.
Nach Freilegen des vorgesehenen Knochenbezirkes durch einen Schleimhautschnitt wird für jedes Implantat eine Bohrung im Kieferknochen angelegt und anschließend der Implantatkörper in dieser Bohrung versenkt (Einschrauben, Einklopfen). Wichtig ist, dass das Implantat jetzt stabil im Knochen sitzt. Der Implantatkörper wird mit einer Schraube, die Schleimhautdecke über dem Implantationsgebiet mit Nähten verschlossen. Je nach Implantatsystem behält die Deckschraube der Implantate Kontakt zur Mundhöhle (einzeitiges Verfahren) oder wird ebenfalls zunächst vollständig mit Schleimhaut bedeckt (zweizeitiges Verfahren). Bei dem einseitigen Verfahren kann die prothetische Versorgung der Implantate unmittelbar angeschlossen werden, ohne dass die Einheilzeit (drei Monate im Unterkiefer, sechs bis acht Monate im Oberkiefer) abgewartet werden muss, in welcher der Patient besondere Verhaltensmaßregeln beachten soll. Zweizeitige Systeme werden heute überwiegend eingesetzt, weil die Einheilung sicherer verläuft.
Eine Sofortbelastung von Implantaten wird nur bei Versorgung des zahnlosen Unterkiefers mit einer Stegkonstruktion auf vier Implantaten vorgenommen. Sofortversorgungen mit temporärem Zahnersatz (ohne Belastung) sind in geeigneten Fällen möglich, um den Patienten kosmetisch sofort zu rehabilitieren.
Verhalten in der Einheilphase:
Neben einer exzellenten Mundhygiene ist insbesondere die Frage des Sofortzahnersatzes (Immediatprothese) wichtig. Manche Zahnärzte lehnen die Eingliederung einer provisorischen Prothese in der Einheilzeit gänzlich ab, während andere unmittelbar nach der Operation einen provisorischen Zahnersatz einpassen. Wichtig ist, dass die Implantate in der Einheilzeit nicht belastet werden, was beispielsweise schon durch ständiges Tasten mit dem Finger oder der Zunge des Patienten zu Komplikationen führen kann. Eine schlecht sitzende Prothese kann die Einheilung nachhaltig stören. Die meisten Implantatverluste erfolgen in der Einheilphase (Frühverluste). Ein ganz wichtiger Risikofaktor in der Einheilphase ist schweres Rauchen (mehr als zehn Zigaretten am Tag).
Nach Ablauf der Einheilung werden die Halsteile (Abutments) in die Implantate eingeschraubt und der Erfolg der Integration mittels Röntgenaufnahme und anderen speziellen Messmethoden überprüft, wobei Implantate, die von Schleimhaut bedeckt einheilten, zunächst in einem sehr kleinen Eingriff freigelegt werden müssen.
Patientinnen und Patienten wollen keine „Implantate“, ihr Wunsch ist Zahnersatz, der von natürlichen Zähnen funktionell und kosmetisch nicht zu unterscheiden ist. Das Implantat ist nur Mittel zu diesem Zweck.
Kronen, Brücken oder Prothesen
Wenn die Implantate erfolgreich eingeheilt sind, kann die prothetische Versorgung vorgenommen werden. Dazu werden die Implantate durch Kopfteile (Pfosten) ergänzt. Auf diesen Kopfteilen können nun künstliche Zahnkronen oder Prothesen verankert werden. Die Behandlungsmaßnahmen zur Anfertigung solcher Konstruktionen ähneln im Prinzip dem Vorgehen bei der Versorgung natürlicher Zähne. Die Anforderungen an Zahnärztin oder Zahnarzt und Zahntechniker sind jedoch besonders hoch, da schon geringste Ungenauigkeiten im Fertigungsprozess nach der Eingliederung zum Verlust der Implantate führen können. An dieser Stelle soll nochmals verdeutlicht werden, dass Implantate lediglich den Einsatz herkömmlicher prothetischer Restaurationen (Kronen, Brücken, Prothesen) ermöglichen. Diese Restaurationen werden durch Schrauben oder Aufzementieren mit den Implantaten verbunden.