Zahnarztpraxis im Brunnenviertel
Zur Oralchirurgie gehören operative Eingriffe an Zähnen, Zahnfleisch, Kieferknochen und angrenzenden Strukturen. Dazu zählen beispielsweise die operative Entfernung von Weisheitszähnen oder stark zerstörten Zähnen sowie chirurgische Maßnahmen im Zusammenhang mit Implantaten und Knochenaufbau.
In der Zahnarztpraxis im Brunnenviertel in Berlin steht vor jedem Eingriff eine sorgfältige Untersuchung. Je nach Befund können Röntgenaufnahmen oder weiterführende Diagnostik notwendig sein, um Lage, Wurzeln, Knochen und wichtige Nachbarstrukturen beurteilen zu können.
Ob eine Operation erforderlich ist und welches Vorgehen sinnvoll ist, entscheiden wir nicht allein anhand einzelner Beschwerden, sondern nach Untersuchung, Diagnose und Abwägung möglicher Alternativen.
Eine Operation kommt vor allem dann infrage, wenn ein Befund nicht ausreichend mit einer einfacheren zahnärztlichen Behandlung versorgt werden kann oder ein chirurgisches Vorgehen für die geplante Therapie erforderlich ist.
Ist ein Zahn nicht erhaltungsfähig und lässt er sich aufgrund seiner Lage, seiner Zerstörung oder seiner Wurzelform nicht auf einfache Weise entfernen, kann eine operative Zahnentfernung notwendig werden. Auch tief gebrochene oder stark geschädigte Zähne können einen chirurgischen Zugang erfordern.
Verlagerte, nur teilweise durchgebrochene oder entzündlich auffällige Weisheitszähne werden nach klinischer und radiologischer Beurteilung behandelt. Nicht jeder Weisheitszahn muss entfernt werden. Entscheidend sind Beschwerden, Erkrankungsrisiken, Lage und individuelle Befunde.
Auch das Setzen von Zahnimplantaten und bestimmte Maßnahmen zum Knochenaufbau gehören zum chirurgischen Behandlungsspektrum. Welche Technik infrage kommt, hängt vom vorhandenen Knochen und der geplanten Versorgung ab.
Der Ablauf unterscheidet sich je nach Eingriff. Gemeinsam sind eine sorgfältige Planung, eine geeignete Betäubung und eine auf den Befund abgestimmte Wundversorgung.
Wir untersuchen den Befund, besprechen Vorerkrankungen und Medikamente und nutzen die für die Planung notwendige Bildgebung.
Viele oralchirurgische Eingriffe können unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Bei geeigneten Patientinnen und Patienten kann je nach Behandlung zusätzlich eine Lachgassedierung besprochen werden.
Der Zugang und die eigentliche Operation richten sich nach Lage und Art des Befundes. Dabei wird nur so viel Gewebe oder Knochen bearbeitet, wie für den geplanten Eingriff erforderlich ist.
Nach dem Eingriff wird die Wunde versorgt. Sie erhalten Hinweise zur Nachsorge und, falls notwendig, einen Termin zur Kontrolle oder Nahtentfernung.
Nach einem chirurgischen Eingriff sind Schwellung, Druckgefühl und Wundschmerz je nach Umfang der Behandlung möglich. Kühlung von außen kann in der ersten Zeit helfen, Beschwerden und Schwellung zu begrenzen. Legen Sie Eis oder Kühlpacks dabei nicht direkt auf die Haut.
Solange die örtliche Betäubung wirkt, sollten Sie mit dem Essen warten, damit es nicht zu unbemerkten Bissverletzungen kommt. Körperliche Anstrengung, Rauchen und starke Wärmeeinwirkung sollten nach dem Eingriff entsprechend unserer individuellen Hinweise vermieden werden.
Schmerzmittel und andere Medikamente sollten so eingenommen werden, wie sie mit Ihnen besprochen oder verordnet wurden. Antibiotika sind nach oralchirurgischen Eingriffen nicht automatisch erforderlich; ob sie notwendig sind, hängt vom Befund und vom jeweiligen Eingriff ab.
Bei einer starken oder anhaltenden Nachblutung, rasch zunehmender Schwellung, Fieber oder anderen ungewöhnlichen Beschwerden kontaktieren Sie die Praxis beziehungsweise außerhalb der Sprechzeiten den zahnärztlichen Notdienst. Bei Atem- oder Schluckbeschwerden oder einer schweren, sich ausbreitenden Schwellung ist sofort medizinische Hilfe erforderlich. Weitere Hinweise finden Sie auf unserer Seite Notfall-Tipps.
Zahnarzt Mohammed Al-Turki absolvierte unter anderem Fortbildungen zu Piezo-Chirurgie, fortgeschrittenen Knochenaugmentationen und der Schalentechnik mit allogenem Knochenersatzmaterial. 2025 absolvierte er außerdem einen Spezialkurs zur DVT-Fachkunde bei Prof. Dr. Axel Bumann in Berlin.
Zahnärztin M.Sc. Naseem Al-Dubai nahm 2024 an einer Fortbildung zu Piezo-Chirurgie teil und absolvierte 2025 einen Spezialkurs DVT sowie ein Curriculum Implantologie.
Diese Qualifikationen beschreiben die dokumentierte fachliche Weiterbildung der Behandler. Welche Diagnostik und welches chirurgische Verfahren bei einem konkreten Befund eingesetzt werden, wird nach Untersuchung und Behandlungsplanung festgelegt.
Zur Oralchirurgie gehören je nach Befund unter anderem operative Zahnentfernungen, die Entfernung verlagerter oder retinierter Weisheitszähne sowie chirurgische Maßnahmen im Zusammenhang mit Implantaten und Knochenaufbau. Welche Behandlung notwendig ist, wird nach Untersuchung festgelegt.
Nein. Ein Weisheitszahn muss nicht allein deshalb entfernt werden, weil er im Kiefer liegt oder nicht vollständig durchgebrochen ist. Beschwerden, Entzündungen, Schäden an benachbarten Strukturen, Lage und weitere individuelle Faktoren werden bei der Entscheidung berücksichtigt.
Viele oralchirurgische Eingriffe können unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Welche Form der Betäubung oder Sedierung sinnvoll ist, hängt vom Eingriff, vom Gesundheitszustand und von der persönlichen Situation ab. In unserer Praxis kann bei geeigneten Patientinnen und Patienten auch eine Lachgassedierung besprochen werden.
Die Heilungsdauer hängt stark von Art und Umfang des Eingriffs, dem behandelten Bereich und der individuellen Wundheilung ab. Beschwerden und Schwellungen können in den ersten Tagen auftreten; bis der Knochen vollständig umgebaut ist, dauert es je nach Eingriff deutlich länger. Den erwartbaren Verlauf erklären wir Ihnen passend zu Ihrer Behandlung.
Nicht grundsätzlich. Ob ein Antibiotikum medizinisch sinnvoll oder notwendig ist, hängt vom Befund, vom Umfang des Eingriffs und von individuellen Risikofaktoren ab. Antibiotika sollten nur nach zahnärztlicher oder ärztlicher Verordnung eingenommen werden.
Die Kosten hängen vom konkreten Eingriff, der erforderlichen Diagnostik, dem Versicherungsstatus und möglichen Zusatzleistungen ab. Bei gesetzlich Versicherten werden medizinisch notwendige Zahnentfernungen und die zugehörige Wundversorgung grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bei anderen chirurgischen oder implantologischen Leistungen kann eine individuelle Kostenplanung erforderlich sein.
Wenn ein Zahn operativ entfernt werden soll, Beschwerden an einem Weisheitszahn bestehen oder ein anderer chirurgischer Befund vorliegt, untersuchen wir die Situation und besprechen das weitere Vorgehen.